Aufsätze
Bittmann, Folker, Die Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht 2016/2017, ZWH 2018, 85-97
Im Berichtszeitraum ist die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH zum Steuerstrafrecht
weniger von theoretischen Streitthemen gekennzeichnet als von der Beschäftigung mit
einer Vielzahl von Detailfragen. Die Entscheidungen zeigen Lösungswege auf, konkretisieren
vorangegangene Erkenntnisse und geben damit vor allem für die Praxis zum Teil immens
wichtige Antworten (so z.B. zur Zulässigkeit, Vorbringen sog. “Reichsbürger“ gegen
die Völkerrechtswidrigkeit der deutschen Justiz schlicht zu übergehen). Vielfach zeigten
die Richter ein bemerkenswertes Verständnis für die Nöte der Steuerpflichtigen. Von
erheblicher Bedeutung ist die Änderung der Rechtsprechung zum Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldung
und Jahreserklärung. Erstere versteht der BGH nunmehr als mitbestrafte Vortaten. In
einem sehr umfangreichen Beschluss befasste sich der Senat mit den Erklärungspflichten
in der Insolvenz und in einem nicht minder ausgreifenden Urteil mit der steuerlichen
Gleichstellung des Emissionshandels mit Immaterialgüterrechten und zugleich – wie
auch in einer weiteren Entscheidung – mit dem Thema “neutrale Beihilfe“, also der
Abgrenzung von beruflichem Alltagshandeln und dessen Indienststellung für kriminelle
Absichten.
Hoven, Elisa, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Betreiber von Social-Media-Plattformen, ZWH 2018, 97-106
Im Zeitalter von Hate Speech und Fake News stellt sich zunehmend die Frage nach einer
Verantwortung von Betreibern sozialer Netzwerke für Inhalte, die auf ihren Seiten
veröffentlicht werden. Der Beitrag untersucht, welche individuellen Strafbarkeitsrisiken
für die Anbieter von Social-Media-Plattformen bestehen. Kann eine strafbare Beihilfe
durch eine unterlassene Löschung rechtswidriger Texte oder bereits durch das Betreiben
des Netzwerks geleistet werden? Bejeht man grundsätzlich die Möglichkeit einer Beihilfestrafbarkeit,
so bleibt zu klären, in welchen Fällen das deutsche Strafrecht überhaupt anwendbar
ist – und ob es etwa auch für Betreiber im Ausland gelten kann.
Brand, Christian, Zum Anlagebetrug durch Unterlassen, ZWH 2018, 106-110
Dass die Geldanlage in Fonds, die überproportional hohe Renditen versprechen, riskant
ist und nicht selten mit einem Totalverlust des eingelegten Geldes endet, ist eine
Binsenweisheit. Erinnert sei nur an die von dem LG Frankfurt a.M. vergangenes Jahr
strafrechtlich aufgearbeitete Causa “S&K“, bei der Anleger Beträge in dreistelliger
Millionenhöhe verloren haben (s. hierzu F.A.Z. v. 30.3.2017, S. 23). Unter strafrechtlichen
Vorzeichen stellt sich in allen diesen Konstellationen zumeist die Frage, ob die Initiatoren
solcher Anlagevehikel den Tatbestand des Betrugs verwirklicht haben.
Rechtsprechung
BGH v. 25.7.2017 - 5 StR 46/17, Zum Betrug bei Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen im Zusammenhang mit
der Abrechnung laborärztlicher Leistungen, ZWH 2018, 110-113
OLG Bamberg v. 28.7.2017 - 3 W 28/17, Anlagebetrug durch Unterlassen; zur Sperrwirkung des § 92 InsO, ZWH 2018, 113-118
BGH v. 19.12.2017 - II ZR 88/16, Nach dem Stichtag fällig werdende Verbindlichkeiten (“Passiva II“ – “Bugwelle“); Liquiditätsstatus,
Zahlungsunfähigkeitsfeststellung aufgrund Schuldnerbuchhaltung; fällige und ernsthaft
eingeforderte Verbindlichkeiten, ZWH 2018, 118-125
OLG Stuttgart v. 12.10.2017 - 1 Ws 140/17, Notwendige Auslagen: Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Wahlverteidigers
bei schwerwiegendem Tatvorwurf, ZWH 2018, 125-127
Kurze Nachrichten
BGH: Hauptverhandlungstermin in der Strafsache Bankhaus Sal. Oppenheim, ZWH 2018, R5
BGH: Urteil gegen ehemaligen Geschäftsführer des NRW-Baubetriebs rechtskräftig, ZWH 2018, R5
Landesregierung NRW bleibt bei Ablehnung eines Verbandssanktionengesetzes (“Kölner
Entwurf“), ZWH 2018, R5
LAG Hamm: Vergleich im Kündigungsschutzprozess um das Whistleblowing in Bottroper
Apotheke, ZWH 2018, R6
FDP-Bundestagsfraktion: “Predictive Policing“ bei Sicherheitsbehörden in Deutschland?, ZWH 2018, R6