Heft 9 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 9 (Erscheinungstermin: 15. September 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aufsätze

Waßmer, Martin Paul, Unternehmensstrafrecht – quo vadis?, ZWH 2018, 233-238

Seit mehr als 200 Jahren wird in Deutschland über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts diskutiert. Derzeit kann gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung nur eine sog. Verbandsgeldbuße festgesetzt werden. Im Gegensatz hierzu können mittlerweile in den meisten EU-Staaten Geldstrafen verhängt werden. Der letzte rechtspolitische Vorstoß wurde im September 2013 unternommen. Damals legte der nordrhein-westfälische Justizminister Kutschaty (SPD) den Entwurf eines “Verbandsstrafgesetzbuchs“ vor (www.strafrecht.de/media/files/docs/Gesetzentwurf.pdf). Daraufhin kündigte die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 zwar an, ein “Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne“ zu “prüfen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD v. 16.12.2013, 18. Legislaturperiode, S. 101), gesetzgeberische Maßnahmen folgten jedoch nicht. Der neue Koalitionsvertrag stellt nunmehr eine Reform des Verbandssanktionenrechts in Aussicht.

Bittmann, Folker, Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz 2017/18, ZWH 2018, 239-245

Wenige Entscheidungen, die sich mit der Verständigung im Strafverfahren befassen, waren es auch in diesem Berichtszeitraum nicht, nimmt man andere prozessuale Themen als Maßstab. Im Vergleich zu den Vorjahren scheint der “Hype“ aber abgeebbt zu sein, quantitativ sichtbar, aber auch qualitativ im Hinblick auf ein spürbar geringeres Erregungspotential. Während sich die Entscheidungen des 2. Strafsenats mittlerweile innerhalb des von den anderen Spruchkörpern des BGH gebahnten Korridors bewegen, hat der 1. Senat zu einer sehr strikten Auslegung der Vorschriften des Verständigungsgesetzes gefunden. Auffällig ist zudem die Zunahme der Anzahl verwaltungsrechtlicher Entscheidungen zur Bindungswirkung verständigter Strafurteile bzw. zumindest von deren Verwertbarkeit. Spektakulär ist eine sozialgerichtliche Entscheidung, einem Vergewaltigungsopfer eine erhöhte Opferrente wegen einer Retraumatisierung aufgrund einer rechtmäßigen Verständigung zuzusprechen (unten XXII 5).

Siegel, Caroline / Rulands, Eva, Finanzderivate im Risikomanagement – Klare Risikogrenzen zum Schutz der Geschäftsführung vor Untreuevorwürfen, ZWH 2018, 245-247

Der Investor Warren Buffet bezeichnete Finanzderivate einst als “finanzielle Massenvernichtungswaffen“. Auch wenn dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente erhebliche Risiken anhaften, haben sie im Risikomanagement dennoch zu Recht ihren Platz. Denn: Gewinne lassen sich nicht erwirtschaften, ohne Risiken einzugehen und einige dieser Risiken lassen sich durch den Einsatz von Finanzderivaten verringern, wenn nicht sogar eliminieren. Werden derivative Finanzinstrumente zu eben einer solchen Absicherung (auch bezeichnet als Hedging) und nicht zur Spekulation eingesetzt, kann der Nutzen die Gefahren überwiegen. Dass ein dementsprechender Einsatz nicht immer vorliegt, zeigen jedoch die auch vor deutschen Strafgerichten geführten Untreueprozesse. Nicht selten liegen diesen Prozessen unternehmerische Entscheidungen auf wenig fundierter Informationsbasis zugrunde (so etwa aktuell im Fall der HSH Nordbank AG, vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2016 – 5 StR 134/15).

Rechtsprechung

BVerfG v. 3.5.2018 - 2 BvR 463/17, Keine Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots durch Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Insiderhandels nach § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG (i.d.F. v. 30.6.2016) in einem “Altfall“, ZWH 2018, 248-253

BGH v. 24.1.2018 - 1 StR 331/17, Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt (hier: unterschiedliche Anforderungen an Vorsatz in BGH-Rechtsprechung), ZWH 2018, 253-255

BGH v. 19.12.2017 - 1 StR 56/17, Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei berufstypischem Verhalten, ZWH 2018, 255-259

BGH v. 17.5.2018 - VII ZR 92/16, Zur Reichweite des § 1 BauFordSiG, ZWH 2018, 259-262

BGH v. 13.3.2018 - II ZR 158/16, Haftung des Liquidators gegenüber einem bei der Vermögensverteilung nicht berücksichtigten Gläubiger, ZWH 2018, 262-268

LG Frankfurt v. 8.2.2018 - 1 U 112/17, Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bei vertretbarem Verhalten der Staatsanwaltschaft, ZWH 2018, 268-272

Kurze Nachrichten

Bußgelder gegen DuMont wegen Gebietsabsprachen mit der Gruppe Bonner General-Anzeiger, ZWH 2018, R5

Geldwäsche bis 100 Milliarden Euro, ZWH 2018, R5-R6

Mafiakriminalität in Deutschland, ZWH 2018, R6

Jahresbericht 2017 des Bundeskartellamtes - Kartellverfolgung, ZWH 2018, R6

Strengere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZWH 2018, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom