Aufsätze
Buchert, Christoph / Buchert, Rainer, Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – auch ein Schutz für Whistleblower?, ZWH 2018, 309-316
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist für Unternehmen elementar. Zugleich müssen
Personen, die auf Missstände innerhalb eines Unternehmens hinweisen, vor Repressalien
geschützt werden. Durch die sog. Geschäftsgeheimnis-Richtlinie hat der europäische
Gesetzgeber im Wege der Rahmengesetzgebung Vorgaben gemacht, welche Informationen
als Geschäftsgeheimnis geschützt sind und wann sich Hinweisgeber auch Dritten außerhalb
des Unternehmens offenbaren dürfen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein
Umsetzungsgesetz wird den europäischen Vorgaben hinsichtlich des Schutzes von Whistleblowern
aber nur bedingt gerecht und verkürzt den von europäischer Seite vorgesehenen Raum
für eine geschützte Offenbarung. Die Problematik hat Auswirkungen für die Ausgestaltung
von Hinweisgebersystemen und den Umgang mit Hinweisen, die von Dritter Seite an ein
Unternehmen herangetragen werden.
Plaßmann-Robertz, Bettina, Deckung der D&O-Versicherung für Ansprüche aus § 64 GmbHG, ZWH 2018, 316-319
Der Beitrag setzt sich mit der aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. V.
20.7.2018 – I-4 U 93/16) über die versicherungsvertragliche Behandlung rechtswidriger
Zahlungen einer Gesellschaft nach Insolvenzreife auseinander und beleuchtet die tatsächlichen,
sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherer praxisrelevanten grundsätzlichen
Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf den Deckungsumfang einer D&O-Police.
Wulf, Martin / Esteves Gomes, Cristian, Konkurrenzverhältnis bei Steuerhinterziehungen durch Umsatzsteuervoranmeldungen und
Umsatzsteuerjahreserklärung, ZWH 2018, 319-321
Das Urteil des BGH vom 13.7.2017 (1 StR 536/16) ist für das Umsatzsteuerstrafrecht
in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung: Erstens für das Konkurrenzverhältnis
bei Steuerhinterziehungen durch Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung,
zweitens für weitere und über die schlichte Anzahl der Taten hinausgehende Strafzumessungsgesichtspunkte
und drittens für die Selbstanzeige nach § 371 AO. Das Besprechungsurteil hat teils
strafschärfende, teils strafmildernde Wirkungen. Es verbleiben einige Unklarheiten.
Gehm, Matthias H., Zum Verhältnis Europa- und Steuerstrafrecht sowie zur Strafbarkeit von Steuerberatern, ZWH 2018, 322-325
Der BGH hat mit Urteil vom 10.10.2017 (1 StR 447/14) anlässlich eines Umsatzsteuerkarussells
mit CO2-Emissionszertifikaten zur Bedeutung des Europarechts, in concreto der MwStSystRL,
bei Ausfüllung des Blanketttatbestands des § 370 AO Stellung genommen. Vorausgegangen
war dem Urteil eine Vorlage des BGH (Beschl. v. 22.7.2015 – 1 StR 447/14) an den EuGH
gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV, um zu klären, ob im zu entscheidenden Fall überhaupt im
Inland Umsatzsteuer ausgelöst wird. Der EuGH hatte sodann zur Vorlagefrage Stellung
bezogen (EuGH, Urt. v. 8.12.2016 – Rs. C-453/15). Über den konkreten Fall hinaus spiegelt
die Entscheidung die wachsende Bedeutung des Europarechts im Steuerstrafrecht wider.
Auch positioniert sich der BGH zur Strafbarkeit bei Wahrnehmung des steuerlichen Mandats.
Rechtsprechung
OLG Hamburg v. 26.2.2018 - 1 Rev 62/17, Vermögensschaden durch Zweckverfehlung, ZWH 2018, 325-327
BFH v. 28.3.2018 - I R 10/17, Zur arglistigen Täuschung i.S. d. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. c AO, ZWH 2018, 327-330
OLG Düsseldorf v. 20.7.2018 - I-4 U 93/16, Haftung des Geschäftsführers: Kein D&O-Schutz für Haftung nach § 64 GmbHG wegen nach
Insolvenzreife getätigter rechtswidriger Zahlungen, ZWH 2018, 330-335
BGH v. 16.1.2018 - VI ZR 474/16, Haftung eines sog. Finanzagenten: Erbringung erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste
als Zahlungsinstitut, ZWH 2018, 335-337
Kurze Nachrichten
Schutz für Whistleblower, ZWH 2018, R5
Korruption im Gesundheitswesen, ZWH 2018, R5
8. Konferenz zur Strafverfolgung der Korruption, ZWH 2018, R5
Elektronische Beweismittel in Strafsachen, ZWH 2018, R5-R6
Strafverfahren gegen Lkw-Mautbetreiber, ZWH 2018, R6
Prüfung an Pariser Botschaft dauert an, ZWH 2018, R6
Zoll-Einheit hat Altfälle abgearbeitet, ZWH 2018, R6