Heft 3 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 3 (Erscheinungstermin: 15. März 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Bode, Karl-Christoph / Peters, Sebastian, Vermögensabschöpfung über den Tod hinaus, ZWH 2018, 45-59

Der Gesetzgeber hat die Vermögensabschöpfung fast vollständig neu geregelt. Dabei wurde erstmals der Zugriff auf Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer, mithin erbrechtlich begünstigte Dritte, gesetzlich normiert. Der Beitrag stellt zum Verständnis der neuen Regelungen zunächst kurz die alte Rechtslage im Bezug auf die Erbrechtsfälle, dann den Gesetzgebungsvorgang im Bezug auf die Einbeziehung der Erbrechtsfälle und die ergangenen Reaktionen diesbezüglich vor. Danach folgt ein detaillierter Blick auf die gesetzliche Regelung der Einbeziehung der Erbfälle im neuen § 73b Abs. 1 Nr. 3 StGB und die bestehenden oder zu erwartenden Problemkreise in der Anwendung des neuen Rechts. Dabei werden auch die steuerlichen Folgen der strafrechtlichen Haftung, schon im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Belastung des Beschuldigten, in die Erörterung einbezogen. Zudem erfolgt zum besseren Verständnis der Rechtslage im Bereich der Einziehung bei den erbrechtlich Begünstigten ein Exkurs über die erbrechtlichen Folgen der strafrechtlichen Einziehung. Ergänzend wird speziell auf Probleme im unternehmerischen Bereich bei der Gesamtrechtsnachfolge eingegangen.

Theurer, Fabian, Zur Aufsichtspflichtverletzung im Konzern, ZWH 2018, 59-70

Bei behördlichen Ermittlungen wegen unternehmensbezogener straf- und bußgeldbewehrter Zuwiderhandlungen lautet die erste Frage häufig: Hat die oberste Geschäftsleitung Normverstöße angeordnet, geduldet oder in Kauf genommen und ist sie untätig geblieben? Eine scheinbar nachgeordnete Frage ist: Wie kann es sein, dass die oberste Geschäftsleitung als wirklich Verantwortliche “ahnungslos“ war und die Zuwiderhandlungen nicht unterbunden hat?Dieser Beitrag widmet sich der zweiten Frage und verbindet sie mit der Rechtsfrage nach der Aufsichtspflichtverletzung von Konzernobergesellschaften im objektiven Tatbestand des § 130 Abs. 1 OWiG (die Aufsichtspflichtverletzung im Konzern wird vereinfachend als Synonym der Aufsichtspflichtverletzung einer Konzernobergesellschaft gegenüber einer Tochtergesellschaft verwendet). Er beginnt mit dem Befund, dass solche Sachverhalte in der Rechtspraxis bislang nur selten aufgearbeitet werden und die keineswegs neue Rechtsfrage in der Literatur nur in (üb)erhöhter Abstraktion behandelt wird. Gleichzeitig wird der § 130 Abs. 1 OWiG in der immer noch gesellschaftsrechtlich dominierten Compliance-Diskussion und Beratungspraxis regelmäßig als eine für die Compliance-Verantwortung zentrale Norm angeführt. Die gegen eine Aufsichtspflicht vorgebrachten Argumente wurden in der Diskussion bisher nicht näher überprüft. Der Autor setzt sich mit ihnen auseinander, bejaht die Rechtsfrage und gibt praktische Beispiele zur Ausfüllung der Tatbestandsmerkmale Unternehmensinhaber, Aufsichtspflichtverletzung und Kausalität.

Rechtsprechung

BGH v. 23.8.2017 - 1 StR 173/17, Zur Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen, ZWH 2018, 71-74

OLG München v. 22.6.2017 - 23 U 3769/16, Haftung des GmbH-Geschäftsführers für masseverkürzende Leistungen; Zahlungen für Arbeitsleistungen, ZWH 2018, 74-77

BFH v. 10.8.2017 - V R 2/17, Zu den Anforderungen an das “Kennenmüssen“ nach § 25d Abs. 1 UStG, ZWH 2018, 77-79

OLG Stuttgart v. 25.10.2017 - 1 Ws 163/17, Zur Anordnung des Vermögensarrestes in der seit 1.7.2017 geltenden Fassung, ZWH 2018, 79-82

Neue Bücher

Brand, Christian, Gerd Krieger/Uwe H. Schneider (Hrsg.), ZWH 2018, 83-84

Editorial, ZWH 2018, R1

Kurze Nachrichten

Niederlande erwägen Teilnahme an EU-Staatsanwaltschaft, ZWH 2018, R5

Steuerfahndung in Niedersachsen bringt Fiskus 123 Millionen Euro, ZWH 2018, R5

Gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen? – Verdacht kann Arrest über 2.966.972 € rechtfertigen, ZWH 2018, R5-R6

Bitkom: Zwei Drittel der Internetnutzer verzichten auf bestimmte Online-Aktivitäten, ZWH 2018, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom