Aufsätze
Bode, Karl-Christoph / Peters, Sebastian, Vermögensabschöpfung über den Tod hinaus, ZWH 2018, 45-59
Der Gesetzgeber hat die Vermögensabschöpfung fast vollständig neu geregelt. Dabei
wurde erstmals der Zugriff auf Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer,
mithin erbrechtlich begünstigte Dritte, gesetzlich normiert. Der Beitrag stellt zum
Verständnis der neuen Regelungen zunächst kurz die alte Rechtslage im Bezug auf die
Erbrechtsfälle, dann den Gesetzgebungsvorgang im Bezug auf die Einbeziehung der Erbrechtsfälle
und die ergangenen Reaktionen diesbezüglich vor. Danach folgt ein detaillierter Blick
auf die gesetzliche Regelung der Einbeziehung der Erbfälle im neuen § 73b Abs. 1 Nr. 3
StGB und die bestehenden oder zu erwartenden Problemkreise in der Anwendung des neuen
Rechts. Dabei werden auch die steuerlichen Folgen der strafrechtlichen Haftung, schon
im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Belastung des Beschuldigten,
in die Erörterung einbezogen. Zudem erfolgt zum besseren Verständnis der Rechtslage
im Bereich der Einziehung bei den erbrechtlich Begünstigten ein Exkurs über die erbrechtlichen
Folgen der strafrechtlichen Einziehung. Ergänzend wird speziell auf Probleme im unternehmerischen
Bereich bei der Gesamtrechtsnachfolge eingegangen.
Theurer, Fabian, Zur Aufsichtspflichtverletzung im Konzern, ZWH 2018, 59-70
Bei behördlichen Ermittlungen wegen unternehmensbezogener straf- und bußgeldbewehrter
Zuwiderhandlungen lautet die erste Frage häufig: Hat die oberste Geschäftsleitung
Normverstöße angeordnet, geduldet oder in Kauf genommen und ist sie untätig geblieben?
Eine scheinbar nachgeordnete Frage ist: Wie kann es sein, dass die oberste Geschäftsleitung
als wirklich Verantwortliche “ahnungslos“ war und die Zuwiderhandlungen nicht unterbunden
hat?Dieser Beitrag widmet sich der zweiten Frage und verbindet sie mit der Rechtsfrage
nach der Aufsichtspflichtverletzung von Konzernobergesellschaften im objektiven Tatbestand
des § 130 Abs. 1 OWiG (die Aufsichtspflichtverletzung im Konzern wird vereinfachend
als Synonym der Aufsichtspflichtverletzung einer Konzernobergesellschaft gegenüber
einer Tochtergesellschaft verwendet). Er beginnt mit dem Befund, dass solche Sachverhalte
in der Rechtspraxis bislang nur selten aufgearbeitet werden und die keineswegs neue
Rechtsfrage in der Literatur nur in (üb)erhöhter Abstraktion behandelt wird. Gleichzeitig
wird der § 130 Abs. 1 OWiG in der immer noch gesellschaftsrechtlich dominierten Compliance-Diskussion
und Beratungspraxis regelmäßig als eine für die Compliance-Verantwortung zentrale
Norm angeführt. Die gegen eine Aufsichtspflicht vorgebrachten Argumente wurden in
der Diskussion bisher nicht näher überprüft. Der Autor setzt sich mit ihnen auseinander,
bejaht die Rechtsfrage und gibt praktische Beispiele zur Ausfüllung der Tatbestandsmerkmale
Unternehmensinhaber, Aufsichtspflichtverletzung und Kausalität.
Rechtsprechung
BGH v. 23.8.2017 - 1 StR 173/17, Zur Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen, ZWH 2018, 71-74
OLG München v. 22.6.2017 - 23 U 3769/16, Haftung des GmbH-Geschäftsführers für masseverkürzende Leistungen; Zahlungen für Arbeitsleistungen, ZWH 2018, 74-77
BFH v. 10.8.2017 - V R 2/17, Zu den Anforderungen an das “Kennenmüssen“ nach § 25d Abs. 1 UStG, ZWH 2018, 77-79
OLG Stuttgart v. 25.10.2017 - 1 Ws 163/17, Zur Anordnung des Vermögensarrestes in der seit 1.7.2017 geltenden Fassung, ZWH 2018, 79-82
Neue Bücher
Brand, Christian, Gerd Krieger/Uwe H. Schneider (Hrsg.), ZWH 2018, 83-84
Editorial, ZWH 2018, R1
Kurze Nachrichten
Niederlande erwägen Teilnahme an EU-Staatsanwaltschaft, ZWH 2018, R5
Steuerfahndung in Niedersachsen bringt Fiskus 123 Millionen Euro, ZWH 2018, R5
Gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz verstoßen? – Verdacht kann Arrest über 2.966.972 €
rechtfertigen, ZWH 2018, R5-R6
Bitkom: Zwei Drittel der Internetnutzer verzichten auf bestimmte Online-Aktivitäten, ZWH 2018, R6