Heft 9 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 9 (Erscheinungstermin: 15. September 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

09

Aufsätze

Bittmann, Folker, Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz 2018/19, ZWH 2019, 201-208

Die Anzahl der Entscheidungen hat sich im Verhältnis zum Vorjahr kaum verändert. Inhaltlich wirklich Spektakuläres stand nicht zur Debatte. Bemerkenswert ist allerdings die Auffassung des 2. Strafsenats des BGH, dass der Inhalt einer Mitteilung gem. § 243 Abs. 4 StPO zusätzlich auch noch vollständig in das Protokoll der Hauptverhandlung zu übernehmen sei. Angesichts einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung erstaunt es, wie oft Revisionsgerichte Verstöße gegen die Mitteilungspflichten gem. § 243 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO und gegen die Reihenfolge von Verständigungsvorschlag, Belehrung, Annahme und nachfolgendem Geständnis, § 257c Abs. 3 bis 5 StPO, feststellen und die zugrunde liegenden Entscheidungen aufheben mussten.

Mayer, Marco, Die Entdeckung der Tat bei § 261 Abs. 9 S. 1 Nr. 1 StGB, ZWH 2019, 208-212

Für den Geldwäschetatbestand sieht § 261 Abs. 9 S. 1 StGB die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige vor. Ausgeschlossen ist dies, wenn die Tat “ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“. Dies entspricht der Rechtslage bei § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO, dem die Regelung in § 261 Abs. 9 S. 1 StGB nachgebildet ist. Im Jahr 2010 hat der BGH die Auslegung des Begriffs der “Tatentdeckung“ für § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO neu justiert, weshalb auch das hergebrachte Verständnis bei der Geldwäsche auf den Prüfstand zu stellen ist.

Buchert, Christoph / Buchert, Rainer, DSGVO-Auskunftsansprüche contra Hinweisgeberschutz, ZWH 2019, 212-215

Das Urteil des LAG Stuttgart zum Recht auf Auskunft und Erteilung einer datenschutzrechtlichen Kopie hat nicht nur bei dem beklagten Automobilunternehmen, sondern auch in der Compliance-Landschaft Aufregung verursacht. Denn das Gericht hat nicht nur ein umfassendes Auskunftsrecht nebst dem Recht auf Überlassung einer Kopie nach Art. 15 Abs. 1, 3 DSGVO bejaht, sondern zugleich einen Anspruch des Klägers auf Einsicht in die ihn betreffenden Dateien des Hinweisgebersystems nach § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zugebilligt. Kann ein Unternehmen Whistleblowern nunmehr überhaupt noch Anonymität und Vertraulichkeit zusichern?

Bode, Karl-Christoph, Die Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten bei dem Tatbeteiligten von der Dritteinziehung bei dem Unternehmen, ZWH 2019, 215-218

Die Entscheidung des 4. Strafsenats des BGH (4 StR 486/18) betrifft das oftmals vorkommende Problem, dass die handelnden Täter bei einem Vermögensdelikt Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Geschäftspartner eines Unternehmens, vorliegend faktischer Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH, waren. Fraglich ist dann, ob die Einziehungsentscheidung gemäß den §§ 73 ff. StGB sich gegen den/die Täter persönlich oder aber (auch) gegen das Unternehmen als Drittbegünstigte zu richten hat.

Rechtsprechung

BFH v. 2.4.2019 - IX R 21/17, Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten, ZWH 2019, 218-219

BGH v. 17.1.2019 - 4 StR 486/18, Zur Einziehung von Taterträgen beim Drittbegünstigten, ZWH 2019, 219-221

BAG v. 28.2.2019 - 10 AZB 44/18, Durchsetzung der Haftungsbeschränkung des Kommanditisten nach liquidationsloser Vollbeendigung der GmbH & Co. KG (Titelumschreibung), ZWH 2019, 221-223

LG Bad Kreuznach v. 12.4.2019 - 1 T 29/19, Zur Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der Staatsanwaltschaft, ZWH 2019, 223-227

LAG Baden-Württemberg v. 20.12.2018 - 17 Sa 11/18, Hinweisgebersysteme: Umfang und Geltendmachung von Auskunftsrechten eines Arbeitnehmers nach der DSGVO, ZWH 2019, 227-231

Editorial, ZWH 2019, R1

Kurze Nachrichten

BGH: Anfrage des 1. Strafsenats nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG an die anderen Strafsenate wegen der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht, ZWH 2019, R5

Meldepflicht für Goldkäufe, ZWH 2019, R5

Aufarbeitung Cum/Cum-Geschäfte, ZWH 2019, R5

Datenübermittlung fast vollständig, ZWH 2019, R6

Betrug bei Umsatzsteuer, ZWH 2019, R6

Mehrwertsteuerbetrug: OLAF nicht zuständig, ZWH 2019, R6

EU-Kommission: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZWH 2019, R6

Zoll kann verdeckte Ermittler einsetzen, ZWH 2019, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom