Aufsätze
Bittmann, Folker, Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz 2018/19, ZWH 2019, 201-208
Die Anzahl der Entscheidungen hat sich im Verhältnis zum Vorjahr kaum verändert. Inhaltlich
wirklich Spektakuläres stand nicht zur Debatte. Bemerkenswert ist allerdings die Auffassung
des 2. Strafsenats des BGH, dass der Inhalt einer Mitteilung gem. § 243 Abs. 4 StPO
zusätzlich auch noch vollständig in das Protokoll der Hauptverhandlung zu übernehmen
sei. Angesichts einer inzwischen gefestigten Rechtsprechung erstaunt es, wie oft Revisionsgerichte
Verstöße gegen die Mitteilungspflichten gem. § 243 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO und gegen
die Reihenfolge von Verständigungsvorschlag, Belehrung, Annahme und nachfolgendem
Geständnis, § 257c Abs. 3 bis 5 StPO, feststellen und die zugrunde liegenden Entscheidungen
aufheben mussten.
Mayer, Marco, Die Entdeckung der Tat bei § 261 Abs. 9 S. 1 Nr. 1 StGB, ZWH 2019, 208-212
Für den Geldwäschetatbestand sieht § 261 Abs. 9 S. 1 StGB die Möglichkeit der strafbefreienden
Selbstanzeige vor. Ausgeschlossen ist dies, wenn die Tat “ganz oder zum Teil bereits
entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage
damit rechnen musste“. Dies entspricht der Rechtslage bei § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
AO, dem die Regelung in § 261 Abs. 9 S. 1 StGB nachgebildet ist. Im Jahr 2010 hat
der BGH die Auslegung des Begriffs der “Tatentdeckung“ für § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
AO neu justiert, weshalb auch das hergebrachte Verständnis bei der Geldwäsche auf
den Prüfstand zu stellen ist.
Buchert, Christoph / Buchert, Rainer, DSGVO-Auskunftsansprüche contra Hinweisgeberschutz, ZWH 2019, 212-215
Das Urteil des LAG Stuttgart zum Recht auf Auskunft und Erteilung einer datenschutzrechtlichen
Kopie hat nicht nur bei dem beklagten Automobilunternehmen, sondern auch in der Compliance-Landschaft
Aufregung verursacht. Denn das Gericht hat nicht nur ein umfassendes Auskunftsrecht
nebst dem Recht auf Überlassung einer Kopie nach Art. 15 Abs. 1, 3 DSGVO bejaht, sondern
zugleich einen Anspruch des Klägers auf Einsicht in die ihn betreffenden Dateien des
Hinweisgebersystems nach § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zugebilligt. Kann ein Unternehmen
Whistleblowern nunmehr überhaupt noch Anonymität und Vertraulichkeit zusichern?
Bode, Karl-Christoph, Die Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten bei dem Tatbeteiligten von der Dritteinziehung
bei dem Unternehmen, ZWH 2019, 215-218
Die Entscheidung des 4. Strafsenats des BGH (4 StR 486/18) betrifft das oftmals vorkommende
Problem, dass die handelnden Täter bei einem Vermögensdelikt Gesellschafter, Geschäftsführer,
Mitarbeiter oder Geschäftspartner eines Unternehmens, vorliegend faktischer Geschäftsführer
und Gesellschafter einer GmbH, waren. Fraglich ist dann, ob die Einziehungsentscheidung
gemäß den §§ 73 ff. StGB sich gegen den/die Täter persönlich oder aber (auch) gegen
das Unternehmen als Drittbegünstigte zu richten hat.
Rechtsprechung
BFH v. 2.4.2019 - IX R 21/17, Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten, ZWH 2019, 218-219
BGH v. 17.1.2019 - 4 StR 486/18, Zur Einziehung von Taterträgen beim Drittbegünstigten, ZWH 2019, 219-221
BAG v. 28.2.2019 - 10 AZB 44/18, Durchsetzung der Haftungsbeschränkung des Kommanditisten nach liquidationsloser Vollbeendigung
der GmbH & Co. KG (Titelumschreibung), ZWH 2019, 221-223
LG Bad Kreuznach v. 12.4.2019 - 1 T 29/19, Zur Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der Staatsanwaltschaft, ZWH 2019, 223-227
LAG Baden-Württemberg v. 20.12.2018 - 17 Sa 11/18, Hinweisgebersysteme: Umfang und Geltendmachung von Auskunftsrechten eines Arbeitnehmers
nach der DSGVO, ZWH 2019, 227-231
Editorial, ZWH 2019, R1
Kurze Nachrichten
BGH: Anfrage des 1. Strafsenats nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG an die anderen Strafsenate
wegen der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht, ZWH 2019, R5
Meldepflicht für Goldkäufe, ZWH 2019, R5
Aufarbeitung Cum/Cum-Geschäfte, ZWH 2019, R5
Datenübermittlung fast vollständig, ZWH 2019, R6
Betrug bei Umsatzsteuer, ZWH 2019, R6
Mehrwertsteuerbetrug: OLAF nicht zuständig, ZWH 2019, R6
EU-Kommission: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZWH 2019, R6
Zoll kann verdeckte Ermittler einsetzen, ZWH 2019, R6