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In der aktuellen Ausgabe der ZWH (Heft 5, Erscheinungstermin: 15. Mai 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Werner, Rüdiger, Haftungsrisiken bei M & A-Projekten (Teil 1), Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Unternehmenskäufen, ZWH 2014, 169-176
    Mitglieder der Leitungsorgane von Kapitalgesellschaften sind einem steigenden Haftungsrisiko ausgesetzt. Besonders haftungsträchtig erweisen sich dabei Unternehmenskäufe, da diese für das akquirierende Unternehmen regelmäßig hohe Risiken bergen. Zwar ist seit der ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des BGH anerkannt, dass den Gesellschaftsorganen bei unternehmerischen Entscheidungen ein haftungsfreier Ermessensspielraum zur Verfügung steht. Auch dieser Schutzschirm hat jedoch Lücken. Betrachtet wird im Nachfolgenden die Haftung des Geschäftsführers des akquirierenden Unternehmens gegenüber der von ihm geleiteten Gesellschaft. Dabei wird weiterhin davon ausgegangen, dass das zu erwerbende Unternehmen als GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert ist, so dass die bei börsennotierten Gesellschaften zu beachtenden Besonderheiten außer Betracht bleiben. Die Behandlung der Haftungsrisiken des Geschäftsführers der Zielgesellschaft bzw. sollen in einem gesonderten Beitrag erörtert werden.
  • Rolletschke, Stefan / Jope, Daniela, Die Betragsgrenze des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO in Bewegung?, ZWH 2014, 176-179
    Wie der Tagespresse (vgl. Frankfurter Allgemeine vom 6.3.2014) zu entnehmen ist, fand Anfang März eine Konferenz der Finanzstaatssekretäre statt, die sich mit einer möglichen Reform des zurzeit geltenden Selbstanzeigerechts befasst hat. Thema war u.a. die Frage der Erhöhung des Strafzuschlags des § 398a Nr. 2 AO sowie eine Absenkung der Betragsgrenze des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO, bis zu der eine Selbstanzeige - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - strafaufhebend wirkt. Der Beitrag soll der Aufarbeitung der letztgenannten Frage dienen.
  • Trück, Thomas, Die konkludente Urteilsabsprache als Anzeichen eines Klimawandels in der Rechtsprechung zur Verständigung, ZWH 2014, 179-183
    In seiner Entscheidung vom 24.9.2013 - 2 StR 267/13 -setzte sich der zweite Strafsenat des BGH mit den Anforderungen an die Annahme und den Rechtsfolgen einer konkludent geschlossenen Urteilsabsprache auseinander. Die Entscheidung kann in mehrfacher Hinsicht als Anzeichen eines deutlichen Klimawandels in der Rechtsprechung zur Verständigung aufgefasst werden, die sich an die Grundsatzentscheidung des BVerfG v. 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. - anschließt. Frühere Wertungen bei vergleichbaren Sachverhalten, die im Hinblick auf Strafzumessung und Mitverantwortung der Verteidigung getroffen wurden, finden eine deutliche Relativierung. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen wird erneut klar gestellt, dass durch eine Umgehung der Förmlichkeiten, die die StPO an eine ordnungsgemäße Verständigung stellt, deren zwingende Rechtsfolgen nicht außer Kraft gesetzt werden können. Dies wird in der Prozesspraxis zu berücksichtigen sein.

Rechtsprechung

  • BGH v. 11.12.2013 - 3 StR 302/13, Betrug infolge veranlasster Doppelzahlung im Zusammenhang mit sogenannten Kaffeefahrten, ZWH 2014, 184-188
  • BGH v. 3.12.2013 - 2 StR 160/12, Bestechung im geschäftlichen Verkehr durch Scheinrechnungen, ZWH 2014, 188-190
  • BGH v. 19.11.2013 - 4 StR 292/13, Computerbetrug bei Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid im automatisierten Mahnverfahren ohne bestehende Forderung, ZWH 2014, 190-192
  • BFH v. 18.11.2013 - X B 82/12, Leichtfertige Steuerverkürzung, ZWH 2014, 192-194
  • BFH v. 11.10.2013 - VIII R 26/10, Strafbefreiungserklärung und Verlustvortrag, ZWH 2014, 194-195
  • LG München I v. 10.12.2013 - 5 HK O 1387/10, Haftung von Vorstandsmitgliedern wegen mangelhafter Compliance-Organisation, ZWH 2014, 195-200
  • BGH v. 24.9.2013 - 2 StR 267/13, Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts nach konkludenter Urteilsabsprache, ZWH 2014, 200-202
  • BFH v. 20.11.2013 - X B 164/13, Verfahrensmangel des FG durch Abweichung von einer auf Beweisaufnahme basierenden Tatsachenfeststellung in einem strafgerichtlichen Urteil, ZWH 2014, 202-205
  • VGH Saarland v. 7.4.2014 - Lv 4/14, Einstellung gem. § 153 StPO verletzt nicht die Unschuldsvermutung, ZWH 2014, 205-206
  • LG Hanau v. 16.12.2013 - 5 KLs - 4424 Js 11790/12, Willkürliche Annahme einer örtlichen Zuständigkeit, ZWH 2014, 206-208


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