Aufsätze
Rolletschke, Stefan, Die Unkenntnis der Finanzbehörde bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, ZWH 2018, 345-347
Der gesetzliche Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO sieht anders als der des § 370
Abs. 1 Nr. 1 AO die Unkenntnis der Finanzbehörden vor. In dem Beitrag soll kritisch
hinterfragt werden, inwieweit zwei aktuelle OLG-Entscheidungen (OLG Köln sowie OLG
Oldenburg) die Streitfrage, ob das tatbestandliche In-Unkenntnis-lassen bereits dann
ausgeschlossen ist, wenn die Finanzbehörden anderweitig eine wie auch immer geartete
Kenntnis besitzen, abschließend für die Praxis entscheiden. Oder anders gewendet,
ob die oberlandesgerichtlichen Argumentationen erschöpfend sind.
Fromm, Ingo E., Wirksame Abschreckung vor Wirtschaftsstraftaten durch Anordnung von Fahrverboten?, ZWH 2018, 347-351
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung
des Strafverfahrens vom 23.8.2017 (BGBl. I S. 3202) die Regelung zum strafrechtlichen
Fahrverbot in § 44 StGB grundlegend reformiert und erweitert. Was früher völlig undenkbar
war, ist nunmehr Gesetz geworden: Künftig sollen auch bei Straftaten ohne Verkehrsbezug
Fahrverbote ergehen können. Damit kann der Richter nun ebenfalls in Wirtschaftsstrafsachen
den Angeklagten neben Geld- und Freiheitsstrafen mit Fahrverboten sanktionieren. Es
handelte sich um die letzte Gesetzesänderung der Großen Koalition vor den Neuwahlen
im September 2017, das Reformprojekt war bereits im Koalitionsvertrag von 2013 angekündigt
worden (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 146).
Der Vorschlag, das Fahrverbot für alle Straftaten zu öffnen, stammt bereits aus dem
Jahre 1992 (59. Deutschen Juristentag). Die Änderungen sind bereits am 24.8.2017 in
Kraft getreten. Sie werden in dem Beitrag vorgestellt. Den Motiven des Gesetzgebers
werden dabei die Kritikpunkte an den Reformen gegenübergestellt.
Veljović, Miguel, Strafrechtliche Verbandshaftung in Deutschland, ZWH 2018, 351-358
Seit Jahrzehnten entfacht die Diskussion um die Einführung eines Unternehmens- bzw.
Verbandsstrafrechts immer wieder von neuem. Bereits im Jahr 1999 wurde die unvermeidbare
Einführung prognostiziert. Wirtschaftsstrafrechtliche Großprozesse gegen Führungspersonen
von Unternehmen erwecken durch eine kontinuierliche Berichterstattung in den Medien,
aber auch durch exorbitant hohe Schadenssummen Aufmerksamkeit.Im internationalen Vergleich
ist festzustellen, dass immer mehr Staaten, wie Österreich oder die Schweiz, ein Unternehmensstrafrecht
eingeführt haben. Ein maßgeblicher Wegbereiter auf diesem Gebiet ist die amerikanische
Strafpraxis mit ihrem strikten Prinzip der Corporate Criminal Liablity aus dem Jahr
1909. Teilweise wird auch von Autoren in Deutschland ein Paradigmenwechsel für unerlässlich
gehalten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die für und gegen die Einführung eines
Unternehmensstrafrechts vorgetragenen Ansätze und über das dazu geäußerte Meinungsspektrum.
Rechtsprechung
LG Aurich v. 25.4.2017 - 15 KLs 3/14, Zur Strafbarkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen Verschweigens der Beauftragung
externer Mitarbeiter bei Beantragung seiner Vergütung, ZWH 2018, 358-365
OLG Oldenburg v. 10.7.2018 - 1 Ss 51/18, Zur Steuerhinterziehung durch In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde, ZWH 2018, 366-367
BGH v. 19.12.2017 - VI ZR 128/16, Zur Haftungsverteilung bei unerlaubter Handlung: Mitverschulden des Geschädigten bei
Handeln der Schädiger als Mittäter oder Gehilfen, ZWH 2018, 368-371
BGH v. 24.4.2018 - VI ZR 250/17, Deliktshaftung: Schutzgesetzeigenschaft des Straftatbestands der Untreue, ZWH 2018, 371-375
Kurze Nachrichten
Maßnahmen gegen Cum-Ex gefordert, ZWH 2018, R5
Sicherheitskooperation mit London, ZWH 2018, R5
Anpassung von Datenschutz-Regelungen, ZWH 2018, R5
Illegaler Handel mit Arzneimitteln – Operation PANGEA XI, ZWH 2018, R5-R6
Strafrechtliche Bekämpfung von Geldwäsche: Neue EU-Richtlinie muss zügig umgesetzt
werden, ZWH 2018, R6
Geldwäsche im großen Stil aufgedeckt, ZWH 2018, R6