Heft 4 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 4 (Erscheinungstermin: 15. April 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Bittmann, Folker, Die Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht 2016/2017, ZWH 2018, 85-97

Im Berichtszeitraum ist die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH zum Steuerstrafrecht weniger von theoretischen Streitthemen gekennzeichnet als von der Beschäftigung mit einer Vielzahl von Detailfragen. Die Entscheidungen zeigen Lösungswege auf, konkretisieren vorangegangene Erkenntnisse und geben damit vor allem für die Praxis zum Teil immens wichtige Antworten (so z.B. zur Zulässigkeit, Vorbringen sog. “Reichsbürger“ gegen die Völkerrechtswidrigkeit der deutschen Justiz schlicht zu übergehen). Vielfach zeigten die Richter ein bemerkenswertes Verständnis für die Nöte der Steuerpflichtigen. Von erheblicher Bedeutung ist die Änderung der Rechtsprechung zum Verhältnis von Umsatzsteuervoranmeldung und Jahreserklärung. Erstere versteht der BGH nunmehr als mitbestrafte Vortaten. In einem sehr umfangreichen Beschluss befasste sich der Senat mit den Erklärungspflichten in der Insolvenz und in einem nicht minder ausgreifenden Urteil mit der steuerlichen Gleichstellung des Emissionshandels mit Immaterialgüterrechten und zugleich – wie auch in einer weiteren Entscheidung – mit dem Thema “neutrale Beihilfe“, also der Abgrenzung von beruflichem Alltagshandeln und dessen Indienststellung für kriminelle Absichten.

Hoven, Elisa, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Betreiber von Social-Media-Plattformen, ZWH 2018, 97-106

Im Zeitalter von Hate Speech und Fake News stellt sich zunehmend die Frage nach einer Verantwortung von Betreibern sozialer Netzwerke für Inhalte, die auf ihren Seiten veröffentlicht werden. Der Beitrag untersucht, welche individuellen Strafbarkeitsrisiken für die Anbieter von Social-Media-Plattformen bestehen. Kann eine strafbare Beihilfe durch eine unterlassene Löschung rechtswidriger Texte oder bereits durch das Betreiben des Netzwerks geleistet werden? Bejeht man grundsätzlich die Möglichkeit einer Beihilfestrafbarkeit, so bleibt zu klären, in welchen Fällen das deutsche Strafrecht überhaupt anwendbar ist – und ob es etwa auch für Betreiber im Ausland gelten kann.

Brand, Christian, Zum Anlagebetrug durch Unterlassen, ZWH 2018, 106-110

Dass die Geldanlage in Fonds, die überproportional hohe Renditen versprechen, riskant ist und nicht selten mit einem Totalverlust des eingelegten Geldes endet, ist eine Binsenweisheit. Erinnert sei nur an die von dem LG Frankfurt a.M. vergangenes Jahr strafrechtlich aufgearbeitete Causa “S&K“, bei der Anleger Beträge in dreistelliger Millionenhöhe verloren haben (s. hierzu F.A.Z. v. 30.3.2017, S. 23). Unter strafrechtlichen Vorzeichen stellt sich in allen diesen Konstellationen zumeist die Frage, ob die Initiatoren solcher Anlagevehikel den Tatbestand des Betrugs verwirklicht haben.

Rechtsprechung

BGH v. 25.7.2017 - 5 StR 46/17, Zum Betrug bei Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen im Zusammenhang mit der Abrechnung laborärztlicher Leistungen, ZWH 2018, 110-113

OLG Bamberg v. 28.7.2017 - 3 W 28/17, Anlagebetrug durch Unterlassen; zur Sperrwirkung des § 92 InsO, ZWH 2018, 113-118

BGH v. 19.12.2017 - II ZR 88/16, Nach dem Stichtag fällig werdende Verbindlichkeiten (“Passiva II“ – “Bugwelle“); Liquiditätsstatus, Zahlungsunfähigkeitsfeststellung aufgrund Schuldnerbuchhaltung; fällige und ernsthaft eingeforderte Verbindlichkeiten, ZWH 2018, 118-125

OLG Stuttgart v. 12.10.2017 - 1 Ws 140/17, Notwendige Auslagen: Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Wahlverteidigers bei schwerwiegendem Tatvorwurf, ZWH 2018, 125-127

Kurze Nachrichten

BGH: Hauptverhandlungstermin in der Strafsache Bankhaus Sal. Oppenheim, ZWH 2018, R5

BGH: Urteil gegen ehemaligen Geschäftsführer des NRW-Baubetriebs rechtskräftig, ZWH 2018, R5

Landesregierung NRW bleibt bei Ablehnung eines Verbandssanktionengesetzes (“Kölner Entwurf“), ZWH 2018, R5

LAG Hamm: Vergleich im Kündigungsschutzprozess um das Whistleblowing in Bottroper Apotheke, ZWH 2018, R6

FDP-Bundestagsfraktion: “Predictive Policing“ bei Sicherheitsbehörden in Deutschland?, ZWH 2018, R6

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