Heft 6 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 6 (Erscheinungstermin: 15. Juni 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Ceffinato, Tobias, Vermögensabschöpfung gegenüber juristischen Personen, ZWH 2018, 161-164

Die grundlegende und zugleich ruckartige Änderung des Rechts der Vermögensabschöpfung sorgte im vergangenen Jahr für rege Betriebsamkeit in Wissenschaft und Praxis. Nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat, ist festzustellen, dass nach landläufiger Meinung dem Gesetzgeber mit der Normativierung des Bruttoprinzips die verfassungskonforme Ausgestaltung der Einziehung von Taterträgen gelungen ist. Einem Täter, der bewusst und willentlich Vermögenswerte zur Straftatbegehung einsetzt, kann hiernach der Bruttoerlös entzogen werden. Für die Dritteinziehung im Falle der sog. Vertreterkonstellation hat das neue Recht demgegenüber keine Änderungen mit sich gebracht. Bei einem Handeln des Täters für den Dritten kann deshalb nach wie vor ohne Verschulden des Dritten die Bruttoeinziehung angeordnet werden.

Engelhart, Marc, Verfassungsrechtliches Placet für österreichisches Verbandsstrafrecht, ZWH 2018, 165-169

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte über die Verfassungsmäßigkeit des österreichischen Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) zu entscheiden und hat diese bestätigt. Er hat damit ein wegweisendes Urteil zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Verbänden gefällt und dem nationalen wie internationalen Trend hin zu einer Verbands- und Unternehmensstrafbarkeit sein Placet erteilt (siehe zu den Reaktionen in Österreich bspw. Achatz, ZWF 2017, 50; Holzinger, ÖJZ 2017, 338). Die Entscheidung ist vor allem deswegen von Bedeutung, als sie die Grundsatzfrage, ob ein Unternehmen strafrechtlich belangt werden kann, ohne das (verfassungsrechtliche) Schuldprinzip oder andere grundlegende Verfassungsprinzipien zu verletzen, bejaht und damit dem Gesetzgeber die gesamte Bandbreite des Sanktionsspektrums gegen Verbände eröffnet.

Bock, Stefanie, Schranken des Doppelbestrafungsverbots, ZWH 2018, 169-171

Das Doppelbestrafungsverbot garantiert dem Bürger die Einmaligkeit der Strafverfolgung und gehört damit zu den fundamentalen Justizgrundrechten. In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH allerdings dessen Schutzgehalt in bedenklicher Weise eingeschränkt, indem er im weiten Umfang eine Kombination verschiedener Sanktionsarten gestattet hat.

Rechtsprechung

EuGH v. 20.3.2018 - Rs. C-524/15, Einschränkung des Verbots der Doppelbestrafung, ZWH 2018, 171-177

BGH v. 21.2.2017 - 1 StR 296/16, Zur Bedeutung des kommunalrechtlichen Spekulationsverbots für die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, ZWH 2018, 177-184

BGH v. 7.3.2018 - 1 StR 663/17, Generalpräventive Erwägungen bei der Strafzumessung wegen Steuerhinterziehung, ZWH 2018, 184-185

BGH v. 7.12.2017 - IX ZR 45/16, Zur Haftung eines als Erfüllungsgehilfe für einen Berater tätigen Anwalts, ZWH 2018, 185-186

LG München I v. 31.5.2017 - 5 HK O 1564/16, Verweigerung von Auskunft und Einsicht bei ansonsten drohender Strafbarkeit des zur Auskunft verpflichteten Geschäftsführers wegen Verletzung des Anwaltsgeheimnisses, ZWH 2018, 186-191

OLG Stuttgart v. 19.3.2018 - 4 Ws 39/18, Zur Entscheidungsbefugnis über Auslegungszweifel nach § 458 Abs. 1 StPO im Falle der Anordnung des dinglichen Arrestes, ZWH 2018, 191

OLG Bamberg v. 6.3.2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18, Keine Bindungswirkung für Regelbeispielsvoraussetzung des gewerbsmäßigen Betrugs bei auf Rechtsfolgenausspruch beschränkter Berufung, ZWH 2018, 191-192

AG Kiel v. 6.10.2017 - 43 Gs 4159/17, Einsichtsrecht des Insolvenzverwalters in die Strafakten des Insolvenzschuldners, ZWH 2018, 192-194

Neue Bücher

Brand, Christian, Urs Kindhäuser, Ulfried Neumann und Hans-Ullrich Paeffgen (Hrsg.); Strafgesetzbuch, Kommentar, ZWH 2018, 194-196

Kurze Nachrichten

Prozessauftakt im Kartellverfahren um “Bierkartell“, ZWH 2018, R5

Zustand der Geldwäschebekämpfung, ZWH 2018, R5

Entwurf eines Kriminalstatistikgesetzes, ZWH 2018, R5

Neuer OECD-Leitfaden für verantwortungsvolles Unternehmerhandeln, ZWH 2018, R5

AfD will Haushaltsuntreue bekämpfen, ZWH 2018, R5-R6

Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung, ZWH 2018, R6

Vorratsdatenspeicherung in der EU, ZWH 2018, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom