Heft 7 / 2018

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 7 (Erscheinungstermin: 15. Juli 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

07-08

Aufsätze

Timpe, Gerhard, Das Unrecht der Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG), ZWH 2018, 197-204

Der Schutz Betriebsfremder vor Zuwiderhandlungen Betriebsangehöriger ist zwar Aufgabe des Betriebsinhabers, der sein Unternehmen unter Ausschluss aller anderen in eigener Verantwortung leitet, wird zu einem Gutteil aber schon durch die Geschäftsherrenhaftung geleistet. § 130 OWiG verstärkt den Schutz Betriebsfremder deshalb nicht nur, sondern fügt ihm auch etwas Eigens hinzu. Denn am Unterbleiben von Zuwiderhandlungen haben nicht nur Betriebsfremde ein Interesse, sondern auch diejenigen, die durch die Rückwirkungen der Zuwiderhandlungen in ihren Vermögensinteressen gefährdet werden, insbesondere also die Gläubiger, denen das Vermögen des Unternehmens als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Dem Betriebsinhaber ist deshalb aufgegeben, akzessorietätsüberspringend für die Interessen der Gläubiger zu sorgen, wenn das Unternehmen durch Haftungsrisiken infolge von Zuwiderhandlungen der Mitarbeiter in eine existenzbedrohende Krise zu geraten droht. Die Orientierung der Auslegung des § 130 OWiG an den Interessen der Gläubiger erlaubt die Klärung der Streitfragen, die der Tatbestand der Aufsichtspflichtverletzung aufwirft.

Sanli, Orcun, Die Strafbarkeit des Phishings unter Berücksichtigung neuer Phishing-Formen, ZWH 2018, 205-213

Da ein Phishing-Angriff mitunter Vermögensschäden in einem nicht unerheblichen Umfang zur Folge haben kann, ist der betrügerisch motivierte Vorgang der Öffentlichkeit inzwischen durchaus bekannt. Unbekannt sind hingegen die Gefahrenquellen, die mit neueren Formen des Phishings einhergehen. Cyberkriminelle haben sich in jüngerer Zeit zum Abfangen von kriminell nutzbaren Daten als renommierte Unternehmen aus dem Bereich des E-Commerce ausgegeben. Gleichwohl gehören der Finanzdienstleistungsbereich und der elektronische Zahlungsverkehr noch immer zum lukrativsten Bereich des Phishings. Der Beitrag nimmt die Strafbarkeit des Phishings unter Berücksichtigung neuer Angriffsformen in den Blick und erörtert, ob das aktuelle Strafrecht insofern den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht wird.

Gehm, Matthias H., Die Kronzeugenregelung im Steuerstrafverfahren, ZWH 2018, 213-215

Mit dem Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventivhilfe (43. StrÄndG v. 29.7.2009, BGBl. I 2009, 2288) ist zum 1.9.2009 mit § 46b StGB eine Kronzeugenregelung eingeführt worden, die sich an § 31 BtMG bzw. früheren Regelung bei terroristischen Straftaten ausrichtet. Durch das 46. StrÄndG v. 10.6.2013 (BGBl. I 2013, 1497) erfuhr diese Vorschrift Änderungen. Mit Beschluss vom 12.10.2017 hat der BGH darüber entschieden, inwiefern die Kronzeugenregelung beim Zusammentreffen von Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zur Anwendung kommen kann (BGH, Beschl. v. 12.10.2017 – 1 StR 15/17). Dies soll Anlass sein, die Vorschrift und deren Anwendbarkeit im Steuerstrafverfahren kurz zu erläutern.

Rechtsprechung

BGH v. 23.1.2018 - 5 StR 554/17, Strafbare Markenverletzung: “Einschmuggeln“ markengeschützter Ware und Überkleben von Markenzeichen aus Tarnungsgründen, ZWH 2018, 215-220

BGH v. 7.9.2017 - 2 StR 24/16, Zur Untreue eines Finanzbeamten bei Entscheidungen im Zusammenhang mit dem InvZulG 1999, ZWH 2018, 220-226

OLG Bamberg v. 20.3.2018 - 3 Ss OWi 372/18, Mindestanforderungen an Feststellungen im Bußgeldurteil, ZWH 2018, 226-227

BGH v. 29.3.2018 - 4 StR 568/17, Strafrechtliche Vermögensabschöpfung: Entscheidung über die Anordnung des Verfalls und des Verfalls von Wertersatz im Sinne der Übergangsvorschrift, ZWH 2018, 227-228

OLG Hamburg v. 5.4.2018 - 1 Rev 7/18, Zur Anordnung des Verfalls oder des Verfalls von Wertersatz in “Altfällen“, ZWH 2018, 228-232

Kurze Nachrichten

EU verstärkt Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug, ZWH 2018, R5

Geldwäsche soll besser bekämpft werden, ZWH 2018, R5

Geldwäsche-Risiko im Immobiliensektor, ZWH 2018, R5-R6

Folgen der Entsenderichtlinie-Reform, ZWH 2018, R6

Beschwerden gegen OECD-Leitsätze, ZWH 2018, R6

Achenbach zu 16,1 Mio. EUR Schadensersatz verurteilt, ZWH 2018, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom