Aufsätze
Waßmer, Martin Paul, Unternehmensstrafrecht – quo vadis?, ZWH 2018, 233-238
Seit mehr als 200 Jahren wird in Deutschland über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts
diskutiert. Derzeit kann gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung nur
eine sog. Verbandsgeldbuße festgesetzt werden. Im Gegensatz hierzu können mittlerweile
in den meisten EU-Staaten Geldstrafen verhängt werden. Der letzte rechtspolitische
Vorstoß wurde im September 2013 unternommen. Damals legte der nordrhein-westfälische
Justizminister Kutschaty (SPD) den Entwurf eines “Verbandsstrafgesetzbuchs“ vor (www.strafrecht.de/media/files/docs/Gesetzentwurf.pdf).
Daraufhin kündigte die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 zwar
an, ein “Unternehmensstrafrecht für multinationale Konzerne“ zu “prüfen“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD v. 16.12.2013, 18. Legislaturperiode, S. 101), gesetzgeberische
Maßnahmen folgten jedoch nicht. Der neue Koalitionsvertrag stellt nunmehr eine Reform
des Verbandssanktionenrechts in Aussicht.
Bittmann, Folker, Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz 2017/18, ZWH 2018, 239-245
Wenige Entscheidungen, die sich mit der Verständigung im Strafverfahren befassen,
waren es auch in diesem Berichtszeitraum nicht, nimmt man andere prozessuale Themen
als Maßstab. Im Vergleich zu den Vorjahren scheint der “Hype“ aber abgeebbt zu sein,
quantitativ sichtbar, aber auch qualitativ im Hinblick auf ein spürbar geringeres
Erregungspotential. Während sich die Entscheidungen des 2. Strafsenats mittlerweile
innerhalb des von den anderen Spruchkörpern des BGH gebahnten Korridors bewegen, hat
der 1. Senat zu einer sehr strikten Auslegung der Vorschriften des Verständigungsgesetzes
gefunden. Auffällig ist zudem die Zunahme der Anzahl verwaltungsrechtlicher Entscheidungen
zur Bindungswirkung verständigter Strafurteile bzw. zumindest von deren Verwertbarkeit.
Spektakulär ist eine sozialgerichtliche Entscheidung, einem Vergewaltigungsopfer eine
erhöhte Opferrente wegen einer Retraumatisierung aufgrund einer rechtmäßigen Verständigung
zuzusprechen (unten XXII 5).
Siegel, Caroline / Rulands, Eva, Finanzderivate im Risikomanagement – Klare Risikogrenzen zum Schutz der Geschäftsführung
vor Untreuevorwürfen, ZWH 2018, 245-247
Der Investor Warren Buffet bezeichnete Finanzderivate einst als “finanzielle Massenvernichtungswaffen“.
Auch wenn dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente erhebliche Risiken anhaften, haben
sie im Risikomanagement dennoch zu Recht ihren Platz. Denn: Gewinne lassen sich nicht
erwirtschaften, ohne Risiken einzugehen und einige dieser Risiken lassen sich durch
den Einsatz von Finanzderivaten verringern, wenn nicht sogar eliminieren. Werden derivative
Finanzinstrumente zu eben einer solchen Absicherung (auch bezeichnet als Hedging)
und nicht zur Spekulation eingesetzt, kann der Nutzen die Gefahren überwiegen. Dass
ein dementsprechender Einsatz nicht immer vorliegt, zeigen jedoch die auch vor deutschen
Strafgerichten geführten Untreueprozesse. Nicht selten liegen diesen Prozessen unternehmerische
Entscheidungen auf wenig fundierter Informationsbasis zugrunde (so etwa aktuell im
Fall der HSH Nordbank AG, vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2016 – 5 StR 134/15).
Rechtsprechung
BVerfG v. 3.5.2018 - 2 BvR 463/17, Keine Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots durch Strafbarkeit wegen vorsätzlichen
Insiderhandels nach § 38 Abs. 3 Nr. 1 WpHG (i.d.F. v. 30.6.2016) in einem “Altfall“, ZWH 2018, 248-253
BGH v. 24.1.2018 - 1 StR 331/17, Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt (hier:
unterschiedliche Anforderungen an Vorsatz in BGH-Rechtsprechung), ZWH 2018, 253-255
BGH v. 19.12.2017 - 1 StR 56/17, Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei berufstypischem Verhalten, ZWH 2018, 255-259
BGH v. 17.5.2018 - VII ZR 92/16, Zur Reichweite des § 1 BauFordSiG, ZWH 2018, 259-262
BGH v. 13.3.2018 - II ZR 158/16, Haftung des Liquidators gegenüber einem bei der Vermögensverteilung nicht berücksichtigten
Gläubiger, ZWH 2018, 262-268
LG Frankfurt v. 8.2.2018 - 1 U 112/17, Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung bei
vertretbarem Verhalten der Staatsanwaltschaft, ZWH 2018, 268-272
Kurze Nachrichten
Bußgelder gegen DuMont wegen Gebietsabsprachen mit der Gruppe Bonner General-Anzeiger, ZWH 2018, R5
Geldwäsche bis 100 Milliarden Euro, ZWH 2018, R5-R6
Mafiakriminalität in Deutschland, ZWH 2018, R6
Jahresbericht 2017 des Bundeskartellamtes - Kartellverfolgung, ZWH 2018, R6
Strengere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZWH 2018, R6