Heft 1 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ZWH Heft 1 (Erscheinungstermin: 15. Januar 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01-02

Aufsätze

Bittmann, Folker, Die Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht 2018, ZWH 2019, 1-6

Zahlenmäßig sind im Berichtszeitraum deutlich weniger steuerstrafrechtliche Entscheidungen des dafür allein zuständigen 1. Strafsenats veröffentlicht worden als in den Vorjahren. Dafür haben es allerdings mindestens zwei Erkenntnisse “in sich“: Gleich zu Jahresbeginn cancelte der BGH seine zuvor ständige Rechtsprechung, wonach die gleichzeitige Abgabe mehrerer Steuererklärungen mit identischem Fehler Tateinheit begründe und im September anerkannte das höchste Steuerstrafgericht auch noch in Abkehr von seiner früheren Auffassung das Gebot der Verrechnung der für das Erwerbsgeschäft aufgewendeten Vorsteuer mit der beim Verkauf angefallenen Umsatzsteuer. Beides wurde in der Literatur verbreitet und teilweise schon seit langem gefordert.

Waßmer, Martin Paul, Auslegungsprobleme der Strafvorschrift der “Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben“ (§ 265d StGB), ZWH 2019, 6-14

Der Gesetzgeber der Großen Koalition war in der vergangenen Legislaturperiode auch im Sportstrafrecht sehr aktiv. Nachdem bereits Ende 2015 das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG vom 10.12.2015, BGBl. I, 2210, BGBl. I 2017, 815) eingeführt worden war, wurden durch das 51. Strafrechtsänderungsgesetz vom 11.4.2017 (BGBl. I 2017, 815) mit § 265c StGB (Sportwettbetrug) und § 265d StGB (Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben) zum 19.4.2017 neue Strafvorschriften geschaffen. Die Einführung, insbesondere des § 265d StGB, war jedoch von Anfang an Gegenstand scharfer Kritik (die im Gesetzgebungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen sind abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Strafbarkeit_Sportwettbetrug_und_Manipulation_berufssportlicher_Wettbewerbe.html). So wurde und wird sie weder als erforderlich noch sinnvoll (vgl. nur Bohn, KriPoZ 2017, 88, 94; Feltes/Kabuth, NK 2017, 91 ff.; Rübenstahl, JR 2017, 264, 266 ff.; Swoboda/Bohn, JuS 2016, 686, 688 f.; Satzger, JURA 2016, 1142, 1154 f.), als “überflüssig“ (Tsambikakis, JR 2018, 319, 326), als “Aktionismus“ (Satzger, JURA 2016, 1142, 1154) bewertet. Die Mehrheit des Bundestags sah dies freilich anders. So soll es sich sogar um ein “sehr, sehr gutes Gesetz“ (Abgeordneter Detlef Pilger (SPD), BT-Plenarprotokoll 18/183, 18156 (B)) handeln.

Hüls, Silke, Ausschlussgründe der Vermögenseinziehung – zur Reichweite des § 73e Abs. 1 StGB, ZWH 2019, 14-16

§ 73e Abs. 1 StGB schließt die sonst unter den Voraussetzungen der §§ 73 ff. StGB mögliche Einziehung von Vermögen insoweit aus, als der Anspruch des Geschädigten bereits erloschen ist. Der BGH hat nunmehr erneut klargestellt, dass Fälle, in denen der Anspruch aufgrund einer Leistung der Versicherung auf diese übergeht, nicht die Voraussetzungen des § 73e Abs. 1 StGB erfüllen. Über diesen speziellen Fall hinaus stellen sich noch weitere bislang offene Fragen zu dieser Norm

Binder, Ulrike, Zur Pflicht des Aufsichtsrats zur Anspruchsverfolgung gegen den Vorstand, ZWH 2019, 17-18

Der BGH betont ein einer neuen Entscheidung die Pflicht des Aufsichtsrats zur Anspruchsverfolgung gegen den Vorstand. Diese Pflicht trifft auch Aufsichtsratsmitglieder, die sich dadurch der Gefahr aussetzen, selbst in die Haftung zu geraten. Kommt der Aufsichtsrat dieser Pflicht nicht nach, haftet er selbst. Die Verjährung der Ansprüche gegen den Aufsichtsrat beginnt erst mit dem Eintritt der Verjährung der Ansprüche gegen den Vorstand.

Rechtsprechung

BGH v. 22.1.2018 - 1 StR 535/17, Konkurrenzverhältnisse zwischen Steuerhinterziehungen, ZWH 2019, 19-21

OLG München v. 18.4.2018 - 7 U 3130/17, Unzulässiges Berufen auf Abgeltungsklausel in Aufhebungsvereinbarung bei Geschäftsführerhaftung wegen Überschreiten der internen Vertretungsbefugnis, ZWH 2019, 22-25

BGH v. 18.9.2018 - II ZR 152/17, Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer Aktiengesellschaft gegen Aufsichtsratsmitglied wegen Verjährenlassens eines Ersatzanspruchs gegen Vorstandsmitglied, ZWH 2019, 25-30

Kurze Nachrichten

BKartA: Jahresrückblick 2018, ZWH 2019, R5

Bundestag: Anhörung zum Entwurf eines Geheimnisschutzgesetzes, ZWH 2019, R5-R6

Kryptowährung bleibt erlaubnispflichtig, ZWH 2019, R6

NRW: Ministerien gründen Ermittlerteam gegen Terrorfinanzierung, Organisierte Kriminalität und Geldwäsche, ZWH 2019, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom